Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

Angebote, Leistungen und Lieferungen der Roser AG, Sternenfeldstrasse 30, CH-4127 Birsfelden („Roser“) erfolgen ausschliesslich aufgrund der folgenden Bedingungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist oder von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Roser.

2. Spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung durch den Kunden gelten die vorliegenden Bedingungen als angenommen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden erlangen keine Geltung.

3. Zeichnungen, Abbildungen, Masse und sonstige Leistungsdaten in Katalogen  und sonstigen Darstellungen der Ware sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

4. Angaben von Roser zu Lieferterminen sind stets unverbindlich. Auch bei Lieferterminen, die im Einzelfall ausnahmsweise als verbindlich bezeichnet sind,verzichten die Parteien nicht auf eine nachträgliche Erfüllung ohne Ansetzung einer angemessenen Nachfrist.

5. Sämtliche Angaben zu Preisen und Kosten beziehen sich auf Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Preisangaben zu Waren beziehen sich auf eine Lieferung durch Bereitstellung am Lager von Roser und enthalten keine Transportkosten.

6. Auswahl und Vermessung der Ware erfolgt durch Roser in handelsüblicher Weise, soweit in Abstimmung mit dem Kunden nicht eine spezifische Bestimmung der Ware vorgenommen wird. Bei Maser-, Pyramiden- oder Verwachsungsfurnieren und sonstigen bewegt gewachsenen Holzarten stellen verschnittene Blätter bis zu einem Umfang von 5% keinen Mangel der Ware dar.

7. Roser gibt keine Zusicherung oder Garantie in Bezug auf bestimmte Eigenschaften der Ware oder ihre Verwendbarkeit. Dies gilt auch für die Mitarbeiter von Roser, die nicht berechtigt sind, entsprechende Erklärungen gegenüber dem Kunden abzugeben.

8. Bei einer Bearbeitung der Ware im Auftrag des Kunden
- darf Roser ohne weitere Prüfung davon ausgehen, dass die vom Kunden in Bezug auf die Bearbeitung gemachten Angaben inhaltlich richtig und vollständig sowie sachlich verbindlich sind.

- stehen die bei der Bearbeitung anfallenden Rest- und Abfallstücke im Eigentum des Kunden; soweit keine ausdrückliche Anweisung zu deren Bereitstellung oder Anlieferung durch den Kunden erfolgt, werden sie auf dessen Kosten von Roser entsorgt.


9. Roser führt im Webshop eine STERNE PUNKTESYSTEM von dem jeder Kunde profitieren kann. Roser ist berechtigt das Punktesystem jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Bei Nichteinhalten der Zahlungskonditionen ist Roser berechtigt das Sterne guthaben zu kürzen.

10. Die Gefahr der Verschlechterung und des Untergangs der Ware geht mit deren Aussonderung oder Bearbeitung zur Lieferung auf den Kunden über. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Roser aufgrund besonderer Vereinbarung die Anlieferung der Ware übernimmt.

11. Die Lagerung der Ware vom Verkaufsdatum an sowie der Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Wir sind zur Versicherung berechtigt aber nicht verpflichtet. Die Verfolgung der Transportschäden ist Sache des Empfängers.
Der Transport der Ware innerhalb der Schweiz erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Soweit Roser schriftlich bestätigt, die Anlieferung der Ware selbst vorzunehmen, finden folgende Regelungen Anwendung:
- Für die Anlieferung wird ein Transportkostenzuschlag inklusive LSVA von aktuell 4,2% des Warenwertes verrechnet.
- Für Anlieferungen mit Warenwert unter Fr. 250.- wird zusätzlich ein Kleinmengenzuschlag in Höhe von mind. Fr. 20.- erhoben.

12. Die Ware bleibt im Eigentum von Roser bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Roser. Bei Verarbeitung der Ware erwirbt Roser anteiliges Miteigentum an den entsprechenden Kundenprodukten. Bei Zugriffen Dritter wird der Kunde auf das Miteigentum von Roser hinweisen. Die aus der Weiterveräusserung der Kundenprodukte entstehenden Forderungen gegenüber Dritten tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe der zugunsten von Roser bestehenden Zahlungsansprüchen ab. Zahlungen Dritter sind vom Kunden bis zur Begleichung aller jeweils bestehenden Zahlungsansprüche an Roser abzuführen.

13. Reklamationen hinsichtlich Qualität oder einer Bearbeitung der Ware hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach deren Erhalt, in jedem Falle aber vor einer weiteren Verarbeitung der Ware schriftlich anzumelden. Ausgenommen hiervon sind vor Verarbeitung nicht erkennbare Mängel, die vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung Roser mitzuteilen sind. Gleiches gilt für die Erbringung einzelner Leistungen durch Roser entsprechend.

14. Bei nicht nur unerheblichen Mängeln der Ware wird Roser nach eigener Wahl Ersatz liefern oder eine angemessene Preisreduzierung vornehmen. Jegliche weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere auch eine Erstattung der bei ihm durch die Weiterverarbeitung der Ware angefallenen Kosten und Schäden, sind ausgeschlossen.

15. Liegt ein kaufrechtlicher Mangel vor, der nachweislich bereits am Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestanden hat und hat der Käufer seine Pflicht zur Prüfung der Lieferung und Anzeige von Mängeln eingehalten, kann die Roser AG nach deren Wahl den schadhaften Teil/Gegenstand reparieren, Ersatz liefern, oder sofern bei Verzicht auf Reparatur oder Ersatzlieferung, dem Käufer eine Kaufpreisminderung zugestehen. Diese Pflicht verjährt und erlischt 12 Monate nach der Lieferung. Nach diesem Zeitpunkt bestehen keinerlei Ansprüche des Käufers, unabhängig davon, ob es sich um einen offenen oder verdeckten Mangel handelt.
Die vorgenannten Mängelrechte des Käufers bestehen nicht bei folgenden Mängeln:
- natürlicher Verschleiss

- Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang entstehen
- Beschaffenheit der Ware oder Schäden, aufgrund höherer Gewalt
Alle weitergehenden Ansprüche des Käufers wie Wandelungen, Minderung, Schadensersatz (einschliesslich die Haftung für Folgeschäden) etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen.

16. Roser kann eine Anzahlung verlangen und jederzeit angemessene Abschlagszahlungen anfordern. Bis zur Erfüllung von An- und Abschlagszahlungen ist Roser nicht zur Erfüllung von (weiteren) Leistungen verpflichtet. Bei Überschreitung eines Zahlungsziels oder bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, werden sämtliche Zahlungsansprüche von Roser gegen den Kunden unverzüglich zur Zahlung fällig.

17. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto sofern keine anderen Konditionen vereinbart sind. Bei Zahlungsverzug wird nebst 5% Verzugszins eine Mahngebühr von bis Fr. 200.- und bei Inkasso die anfallenden Kosten belastet.

18. Der Kunde kann seine Zahlungsverpflichtung mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen mit Roser nur verrechnen oder Gelder in entsprechender Weise zurückbehalten, wenn diese Forderungen unstreitig sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

19. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistung beider Parteien ist Birsfelden. Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Roser gilt Schweizer Recht unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Regelungen. Gerichtsstand ist Birsfelden.


Roser AG, Birsfelden
Stand März 2019

 

Bearbeitungs-Service

Zuschnitte

Auf Wunsch schneiden wir Ihnen Platten gemäss Ihren Angaben zu.

 

Wählen Sie aus folgenden Zuschnittarten, welche wir Ihnen gerne offerieren.

 

1. Grobschnitt

Trennschnitt mit Masszugabe

 

2. Masszuschnitt

Rechtwinkliger und sauberer Schnitt – Toleranz ± 1 mm

 

3. Fertigschnitt

Kantenfertiger, winkelgenauer Zuschnitt für alle Plattenarten und Formelemente ( wo nötig Vorritzer) – Toleranz ± 0.2 mm

 

Trennschnitt

ab der 1. Platte

CHF 10.— / Schnitt
Gerne schneiden die Mitarbeiter der Roser AG Ihre Platten zu.

 

Fertigteile

Auf Wunsch liefern wir Ihnen fertig bearbeitete Teile ab Stückzahl 1.

Fragen Sie uns an.